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   LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12   

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LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12 (https://dejure.org/2013,27806)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.09.2013 - 10 O 267/12 (https://dejure.org/2013,27806)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. September 2013 - 10 O 267/12 (https://dejure.org/2013,27806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB
    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei Veräußerung von Fondsanteilen eines konzernverbundenen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11, Tz. 16 m. w. Nachw.).

    Dies gilt auch dann, wenn die Gewinne durch Rückvergütungen erzielt werden (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, Tz. 12; Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Tz. 38; Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11, Tz. 19, 23).

    Eine solche Aufklärung liefe im Hinblick auf die Gewinnmarge auf die bedeutungslose Information des Anlegers hinaus, dass die Bank ihn über die Existenz und Höhe einer solchen Gewinnmarge nicht aufzuklären braucht (BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11, Tz. 30 ff.).

    An einem solchen nicht erkennbaren Interessenkonflikt aber fehlt es gerade, wenn die Bank ein konzerneigenes Produkt empfiehlt, da dann die Interessenlage bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise offensichtlich ist (BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11, Tz. 19, 34).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Sie entsteht unabhängig davon, aus welcher offen angegebenen Quelle die Rückvergütung an die beratende Bank fließt (BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10, Tz. 22 ff. m. w. Nachw.).

    Zwei einzelne Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof hierauf abgestellt hat, betrafen, soweit ersichtlich, nicht konzerneigene Fonds (BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 178/10, Tz. 43; BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, Tz. 4).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Dies gilt auch dann, wenn die Gewinne durch Rückvergütungen erzielt werden (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, Tz. 12; Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Tz. 38; Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11, Tz. 19, 23).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen aber liegen, wie der BGH mehrfach ausgeführt hat, nur dann vor, wenn die Bank "ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen" (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Tz. 31; BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, Tz. 10).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Denn eine solche Pflicht zu substantiiertem Bestreiten trifft eine Partei nur dann, wenn ihr nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 239/06, Tz. 16 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Auch bei der Anlageberatung kann die Pflicht zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, durch Übergabe eines Projektprospekts erfüllt werden, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 302/07, Tz. 17 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Diese Regeln beanspruchen auch für die Behauptung eines Anlegers Geltung, die ihm vom Vermittler erteilten Informationen seien unrichtig oder unvollständig gewesen und er habe einen Risikohinweise enthaltenen Anlageprospekt nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, unbeschadet einer insoweit bestehenden sekundären Darlegungslast der Gegenseite (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - III ZR 205/05, Tz. 6 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Behauptet daher ein Berater wahrheitswidrig, eine Anlage sei absolut sicher, so liegt darin auch dann eine Aufklärungspflichtverletzung, die Schadensersatzansprüche auslöst, wenn sich aus dem Prospekt ergibt, dass die Anlage tatsächlich mit Risiken verbunden ist (BGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 159/07, Tz. 7 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe"

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Ein solcher Interessenskonflikt kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die zur Verfügung gestellten Unterlagen die Chancen und Risiken der jeweiligen Anlage zutreffend wiedergeben (BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 307/11, Tz. 18 f.).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Dies gilt auch dann, wenn die Gewinne durch Rückvergütungen erzielt werden (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, Tz. 12; Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Tz. 38; Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11, Tz. 19, 23).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12
    Zwei einzelne Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof hierauf abgestellt hat, betrafen, soweit ersichtlich, nicht konzerneigene Fonds (BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 178/10, Tz. 43; BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, Tz. 4).
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 84/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater

  • OLG Dresden, 03.04.2012 - 5 U 376/11

    Anlageberatung; kick back; Rückvergütung; Festpreis; Eigengeschäft

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